Betreuungsarten und Betreuungsformen

Betreuungsformen

Wir möchten Ihnen einen kurzen Überblick über die Betreuungsformen geben, die in der Stadt Kassel angeboten werden.
Grundsätzlich ist es möglich, Ihr Kind in einer Einrichtung oder in der Kindertagespflege betreuen zu lassen. Bei Schulkindern gibt es die Möglichkeit der Betreuung in einem Hort oder an der Schule – wenn die Schule ein Ganztagsangebot hat. Plätze für behinderte Kinder gibt es in allen Regelgruppen.
Bei den Einrichtungen gibt es Unterschiede nach der Trägerschaft:
Es gibt Einrichtungen in städtischer Trägerschaft und Einrichtungen Freier Träger.
Bei den städtischen Trägern sind die Betreuungszeiten und Entgelte einheitlich geregelt (vgl. Satzung). Mehrere Freie Träger lehnen sich an diese Regelungen an, es gibt jedoch bei den Freien Trägern auch abweichende / individuelle Regelungen.

Link zur Satzung der städtischen Kitas:
Satzung für die Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertagesbetreuung für Kinder bis zur Einschulung der Stadt Kassel (Satzung Kita)
Satzung für die Inanspruchnahme von Angeboten für Grundschulkinder der Stadt Kassel (Satzung Grundschulkinder)
Link zur Satzung Kindertagespflege:
Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege in der Stadt Kassel (Satzung Kindertagespflege)

I. Betreuung von Kindern bis zum Eintritt in die Schule
Im Folgenden stellen wir Ihnen zunächst für die Kinder bis zum Schuleintritt die Betreuungsformen nach Alter der Kinder dar und nach dem Betreuungsumfang:
Betreuungsformen nach Alter der Kinder

Betreuung für Kinder unter 3 Jahren
Siehe auch Darstellung auf Kassel.de: https://www.kassel.de/service/produkte/kassel/kindertagesbetreuung/kindergartenplaetze-fuer-kinder-unter-3-jahren-in-tageseinrichtungen.php
Ein Rechtsanspruch auf Betreuung besteht für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres.
Kinder unter 3 Jahren können bei Tagespflegepersonen betreut werden oder in einer Einrichtung. Hier gibt es reine Krippengruppen mit bis zu 12 Kindern und sogenannte altersübergreifende bzw. alterserweiterte Gruppen. In den altersübergreifenden Gruppen werden in der Regel Kinder ab 2 Jahren bis zum Schuleintritt betreut.

 

Kindertagespflege
Siehe auch Darstellung auf Kassel.de: https://www.kassel.de/service/produkte/kassel/kindertagesbetreuung/kindertagespflege_8966727.php oder im Infoportal
Die Kindertagespflege ist eine wohnort‐ und familiennahe Betreuungsform, die insbesondere für Kinder in den ersten Lebensjahren geeignet ist. Bei der Betreuung in einer Kindertagespflegestelle mit bis zu fünf Kindern können Gruppenerfahrungen im kleinen und überschaubaren Rahmen gemacht werden. Diese Situation ermöglicht kleinen Kindern soziales Lernen und eine individuelle Förderung.

Betreuung für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt

https://www.kassel.de/service/produkte/kassel/kindertagesbetreuung/kindergartenplaetze.php
Kinder ab 3 Jahren können in einer Kindergartengruppe mit bis zu 25 Kindern oder einer sogenannten altersübergreifenden bzw. alterserweiterte Gruppe betreut werden. In den altersübergreifenden Gruppen werden in der Regel 20 Kinder ab 2 Jahren bis zum Schuleintritt betreut.
Betreuungsformen nach Betreuungsumfang
Für Kinder bis zum Schuleintritt stehen folgende Betreuungszeiten zur Verfügung:
• Halbtagsplatz ohne Mittagsversorgung
Umfang: 4 Stunden (z.B. von 8.00-12.00 Uhr)
• Halbtagsplatz mit Mittagsversorgung
Umfang etwa 5 Stunden
Dieses Angebot gibt es bei den städtischen Kitas nicht. Einige Freie Träger bieten dies an.
• Dreivierteltagsplatz
Umfang 6 Stunden (z.B. 8.00-14.00 Uhr)
• Ganztagsplatz
8 Stunden (z.B. 8.00-16.00 Uhr)
Die angegebenen Uhrzeiten sind die Betreuungszeiten der städtischen Kitas. Bei Freien Trägern kann es andere Uhrzeiten und auch geringe Abweichungen der Betreuungsumfänge geben.
Bei Kindern ab 3 Jahren ist die Betreuung bis zu 6 Stunden beitragsfrei, d.h. das Land Hessen übernimmt einen bestimmten Regelbetrag für Elternentgelte. Bei manchen Kitas der Freien Träger können auch für einen Halb- oder Dreivierteltagsplätze Gebühren für Eltern anfallen, wenn es besondere Angebote in den Kitas gibt.
Einige wenige Einrichtungen bieten nur Halbtags- oder Dreivierteltagsplätze an – keine Ganztagsbetreuung.

Die Betreuungszeiten können ggf. durch Früh- und / oder Spätdienste erweitert werden.
Bei den städtischen Kitas gibt es z.B. einen Frühdienst von 7 bis 8 Uhr und einen Spätdienst von 16 bis 17 Uhr. Dieses Angebot muss zusätzlich gebucht und bezahlt werden.

Wenn das Kind länger als halbtags betreut wird, wird das Mittagessen grundsätzlich gemeinsam in der Kita eingenommen. Dies muss jedoch zusätzlich bezahlt werden.

Bei der Grundschulkindbetreuung gibt es – ergänzend zur Zeit des Schulbesuchs - andere Betreuungszeiten. Die Betreuungsformen und Betreuungszeiten für Grundschulkinder werden im Folgenden dargestellt:


Betreuungsangebote für Grundschulkinder

Schlagworte zur Grundschulkindbetreuung (GSKB):
Hort; Hortbetreuung in Kindertageseinrichtungen; Ganztag an Grundschulstandorten; Pakt für den Nachmittag

Wer bietet die Grundschulkindbetreuung an?
Die Betreuung für Grundschulkinder wird im Stadtgebiet Kassel von städtischen, kirchlichen und freien Trägern angeboten.

Das Angebot ermöglicht die Bildung und Betreuung der Kinder bis 17 Uhr während der Schulzeit, sowie die Inanspruchnahme einer Ferienbetreuung durch pädagogisches Fachpersonal.

Voraussetzungen für einen Betreuungsplatz:
Voraussetzung für die Aufnahme ist die Erwerbstätigkeit oder Ausbildung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten oder das Vorliegen sozialer und pädagogischer Gründe; freie Plätze können befristet auch ohne Vorlage dieser Gründe belegt werden.

Welche Betreuungsform gibt es an oder zu welcher Grundschule?
Je nach Angebot der Schule wird eine entsprechende Betreuung für Grundschulkinder angeboten.

Im Folgenden stellen wir die Betreuungsformen vor für:

  1. Schule mit einem ganztägigen Angebot (offene Ganztagsschule), im Pakt für den Nachmittag
  2. gebundene Ganztagsschule und Grundschulen ohne ganztägiges Angebot

 

1. Grundschule mit ganztägigem Angebot (Pakt für den Nachmittag)

Schule Ab 7.30 Uhr offener Anfang / ab 8 Uhr Unterricht kostenfreies Angebotgemeinsames Mittagsband von 11.30 Uhr bis 14.30 Uhr (Schule und Hort) Kostenfreies Angebot (Modul 1)

Angebot an 5 Tagen mit Ferienbetreuung (FB) und Notdienst (ND) bis 14.30 Uhr (52€ Kostenbeitrag) (Modul 2) (Dieses Modul wird nicht überall angeboten) Mit der Anmeldung zu diesem Modul nimmt Ihr Kind automatisch am Modul 1 teil.

Schulhort bis 17 Uhr mit FB und ND 155 € Kostenbeitrag (Modul 3) Mit der Anmeldung zu diesem Modul nimmt Ihr Kind automatisch am Modul 1 teil.

 

2. Hort am Schulstandort/Schulbezirk ohne ganztägiges Angebot

Schule Ab 8 Uhr kostenfreies AngebotBetreute Grundschule (BG) mit FB bis 13.30 Uhr 75€ Kostenbeitrag (BG wir nicht überall angeboten)BG /Hort I bis 15 Uhr mit FB und ND 115 € Kostenbeitrag BG/Hort I wird nicht überall angeboten)BG/Hort II bis 17 Uhr mit FB und ND 155 € Kostenbeitrag

 

Unter folgendem Link findet sie Informationen zum Thema Ganztag und welche Schule einen offenen Ganztag anbieten/Pakt für den Nachmittag: https://www.kassel.de/buerger/arbeit-und-bildung/schule-ausbildung-beruf/inhalte-schulzeit/haeufig-gestellte-fragen-zum-ganztag-an-grundschulstandorten.php

Anmeldung für ein kostenpflichtiges Angebot:

Die Anmeldung erfolgt über den Träger der Betreuungseinrichtung (legen Sie ein Benutzerkonto über kibeka.kassel.de an und wählen die entsprechende Einrichtung aus)