Kosten Kinderbetreuung

Beiträge

Für die Betreuung des Kindes in der Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege ist von den Eltern bzw. Sorgeberechtigten ein Kostenbeitrag zu entrichten. Die Höhe des Kostenbeitrags hängt vom Umfang der Betreuung ab.

Auskünfte über die Kostenbeiträge zu den nachstehenden Betreuungsformen erhalten Sie in den Einrichtungen.

Beitragsbefreiung

Eltern, die wegen ihres Einkommens den Kostenbeitrag für einen Kindertagesstätten‐, Kindergarten‐ oder Hortplatz nicht oder nicht in vollem Umfang bezahlen können, haben die Möglichkeit einen Antrag auf Übernahme, Befreiung oder Ermäßigung der Kosten  bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des Amtes Kindertagesbetreuung Kassel zu stellen.

Bitte beachten Sie: Es ist nicht möglich über kibeka.kassel.de einen Antrag auf Ermäßigung, Befreiung oder Beitragsfreistellung zu stellen.

Nach Abschluss eines Betreuungsvertrags in einer Kindertageseinrichtung können Sie gerne unter folgendem Link einen Antrag stellen:

 Link zum Verfahren:

https://www.kassel.de/service/produkte/kassel/kindertagesbetreuung/uebernahme-befreiung-ermaessigung-von-kindertagesstaettenentgelten.php

Beachten Sie bitte auch, dass eine Übernahme, Befreiung oder Ermäßigung nur ab dem Monat der Antragstellung erfolgen kann.

Bildung und Teilhabe

Das Bildungs‐ und Teilhabepaket ermöglicht Kindern und Jugendlichen, deren Eltern finanziell nicht ausreichend Mittel zur Verfügung haben, an Aktivitäten in Schule und Kindergarten teilzunehmen und finanziert Angebote zum Mitmachen in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit.

Beschreibung

Das Bildungs‐ und Teilhabepaket unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern nicht so viel Geld zum Lebensunterhalt zur Verfügung haben und eröffnet ihnen so bessere Entwicklungschancen.

 Gefördert werden:

  • Ausflüge und Fahrten mit der Kindertagesstätte
  • Schulausflüge für Schüler bis 25 Jahre
  • mehrtägige Klassenfahrten für Schüler bis 25 Jahre
  • Schulbedarf für Schüler bis 25 Jahre
  • Schülerbeförderungskosten in der Oberstufe
  • Lernförderung für Schüler bis 25 Jahre
  • Mittagessen in der Kindertagesstätte und in der Schule
  • Kultur, Sport und Freizeit für Kinder bis 18 Jahre

Nähere Informationen entnehmen Sie dem nachfolgenden Link des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration:  Bildungs‐ und Teilhabepaket

 

Voraussetzungen

Sie haben Ihren ersten Wohnsitz gemeinsam mit Ihrem Kind in der Stadt Kassel angemeldet.

Sie beziehen eine dieser Leistungen:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
  • Sozialhilfe
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld
  • Leistungen für Asylbewerber 

Bei geringem Einkommen ohne Bezug öffentlicher Leistungen kann geprüft werden, ob eine anteilige Hilfe möglich ist.