+++Es gibt freie Plätze (0-3 Jahre) in der Kindertagespflege! Bitte nehmen Sie Kontakt zum Fachdienst Kindertagespflege auf (kindertagespflege@kassel.de)!+++
Beschreibung Kindertagespflege -
Betreuung bei einer Tagesmutter bzw. einem Tagesvater:
Die Kindertagespflege hat neben den Kindertageseinrichtungen in Hessen eine lange Tradition für die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern.
Die Kindertagespflege ist eine wohnort‐ und familiennahe Betreuungsform, die insbesondere für Kinder in den ersten Lebensjahren geeignet ist.
Es handelt sich um eine Kleinkindbetreuung für vorrangig unter dreijährige Kinder in einer kleinen Gruppe mit einer festen Bezugsperson.
Dort kann auf die besonderen Anliegen der Eltern und den Bedarf der einzelnen Kinder individuell reagiert werden. So werden beispielsweise die Betreuungszeiten zwischen der Kindertagespflegeperson und den Eltern in einem Betreuungsvertrag vereinbart.
Bevor eine Kindertagespflegeperson Kinder aufnimmt, muss sie eine Qualifizierung absolvieren. Der Fachdienst Kindertagespflege überprüft die Eignung und erteilt die notwendige Erlaubnis. Das Gesetz regelt, dass bis zu 5 Kinder betreut werden dürfen. Die Kindertagespflege ist ein Ort, an dem Kinder sich gut entwickeln und entfalten können, der Fachdienst Kindertagespflege berät dazu Tagesmütter und Tagesväter zu allen pädagogischen Fragen und Themen und ist für alle Kindertagespflegepersonen zuständig. Eine kontinuierliche Fortbildung ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal, von dem Kinder, Eltern und die Kindertagespflegpersonen profitieren.
Einen kleinen Einblick in die Kindertagespflege erhalten Sie auch unter folgendem Link:
Sie suchen eine Tagesmutter oder einen Tagesvater?
• Der Fachdienst Kindertagespflege gibt Ihnen einen aktuellen Überblick über die freien Kindertagespflegestellen in Ihrem Stadtteil.
• Sie erhalten Informationen über die individuellen Besonderheiten und pädagogischen Angebote der jeweiligen Kindertagespflegestelle.
• Sie werden beraten in organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Fragen der Kindertagespflege.
Bitte füllen Sie den Mitteilungsbogen (siehe Anhang unten) aus und nehmen Sie Kontakt zum Fachdienst Kindertagespflege auf.
Die Ansprechpartner*innen des Fachdiensts Kindertagespflege finden Sie unter „Zuständigkeiten“.
Sie können sich vorstellen, als Tagesmutter/Tagesvater/Tageseltern Kinder in der Kindertagespflege zu betreuen?!
Wir freuen uns über Ihr Interesse und möchten Sie gern näher informieren. Auf dem Weg in eine neue berufliche Perspektive unterstützen, beraten und begleiten wir Sie während der Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson und stehen Ihnen auch im Anschluss kooperativ zur Seite. Zu den vielfältigen Aufgaben des Fachdienstes gehört es, Betreuungsplätze zwischen Familien und Kindertagespflegepersonen zu vermitteln, diese fachlich zu beraten sowie Fortbildungen und Vernetzungen zu anderen Kindertagespflegepersonen zu organisieren.
Was kann Ihnen eine Tätigkeit in der Kindertagespflege bieten:
• Sie begleiten Kinder in ihrer Entwicklung liebevoll, einfühlsam und respektvoll.
• Sie erleben und gestalten bedeutsame Zeit mit Kindern und deren Eltern.
• Kindertagespflege kann eine neue Lebensaufgabe für Sie sein.
• Sie erhalten eine pädagogische Qualifikation.
• Sie gehen einer selbstständigen Tätigkeit nach, in der Sie Unterstützung und Begleitung erfahren.
• Sie bekommen die Möglichkeit, sich beruflich zu vernetzen.
• Sie erhalten die Möglichkeit, sich kontinuierlich und vielseitig weiterzubilden.
Wir haben Ihr Interesse geweckt?!
Bitte füllen Sie den Bewerbungsbogen (siehe Anhang unten) aus und nehmen Kontakt mit dem Fachdienst Kindertagespflege auf
Die Ansprechpartner*innen des Fachdiensts Kindertagespflege finden Sie unter „Zuständigkeiten“.
Wichtige Information:
Antragsunterlagen und weitere wichtige Informationen finden Sie ganz unten auf dieser Seite.
Für Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, kann ein Antrag zur Beitragsfreistellung (gemäß §32c HKJGB) gestellt werden. Der Betreuungsbeitrag wird dann entsprechend dem jeweiligen Beitragsfreistellungsbetrag des Landes ermäßigt. Bitte nutzen Sie dazu den unten beigefügten Antrag und wenden sich an den Fachdienst Kindertagespflege.
Anschrift
Kindertagesbetreuung Kassel, Fachdienst Kindertagespflege, Erdgeschoss, Weserstraße 2 a (Altes Karlshospital), 34125 Kassel
Haltestellen: Altmarkt bzw. Katzensprung
Kontakt
Tel.: 0561 787 5160 (Sekretariat: Frau Müller-Chiles)
E-Mail: Kindertagespflege@kassel.de
Homepage: https://www.kassel.de/kindertagespflege
Sprechzeiten:
nach Vereinbarung
Zuständigkeiten
Kassel-Wehlheiden, Südstadt, Auefeld:
Frau Julia Kunstmann, Tel. 0561 787 5169, e-mail: Julia.Kunstmann@kassel.de
Stadtmitte, Vorderer Westen, Nordshausen, Brasselsberg, Marbachshöhe, Helleböhn/Süsterfeld, Philippinenhof, Rothenditmold:
Frau Regina Müller, Tel. 0561 787 5247, e-mail: Regina.Mueller@kassel.de
Bad Wilhelmshöhe, Kassel-Kirchditmold, Harleshausen, Jungfernkopf:
Frau Sabine Schneider, Tel. 0561 787 5278, e-mail: Sabine.schneider@kassel.de
Nordstadt, Brückenhof, Fasanenhof, Niederzwehren, Oberzwehren, Wesertor, Wolfsanger/Hasenhecke:
Frau Wencke Töpfer, Tel. 0561 787 5915, e-mail: Wencke.Toepfer@kassel.de
Bettenhausen/Forstfeld, Unterneustadt, Salzmannshausen, Waldau:
Frau Carina Ruhe, Abteilungsleitung, Tel. 0561 787 5158, e-mail: Carina.Ruhe@kassel.de
Betreute Kinder und Alter der Kinder
Anzahl der betreuten Kinder bei einer Kindertagespflegeperson
maximal 5 Kinder gleichzeitig
Alter der Kinder
vorrangig Kinder von 0- 3 Jahren
Betreuungszeiten
Die Betreuungszeiten richten sich nach dem Angebot der Kindertagespflegeperson und den Betreuungsbedarfen der Familie.
Betreuungskonzept
Die Betreuungskonzepte der Kindertagespflegepersonen richten sich nach dem gesetzlichen Förderauftrag, der die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes umfasst und sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes bezieht. Er schließt die Vermittlung Orientierung gebender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen (§ 22 Abs. 3 SGB VIII).
Die Umsetzung des Auftrags obliegt den Kindertagespflegepersonen unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten.
Qualifikationen
Die Kindertagespflegepersonen haben eine Grundqualifizierung nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts absolviert. Kindertagespflegepersonen werden von uns auf die Qualifizierung vorbereitet, begleitet und mit Beginn der Betreuung weiterhin beraten und unterstützt. Es finden Hausbesuche statt und es werden regelmäßig Fachaustauschgruppen angeboten. Jährlich nehmen die Kindertagespflegepersonen an mindestens 20 Unterrichtsstunden Aufbauqualifizierung teil, unter anderem an Fortbildungen zum Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP).
Betreuungsort
In der Regel findet die Betreuung im Haushalt der Kindertagespflegeperson statt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Betreuung in angemieteten Räumen oder im Haushalt der Eltern. Teilweise betreuen Kindertagespflegepersonen die ihnen vertraglich und pädagogisch zugeordneten Kinder in sogenannten Großtagespflegestellen.