Antragsunterlagen zur Kindertagespflege

Alle benötigten Antragsunterlagen stehen Ihnen im folgenden als Anhänge zum Download zur Verfügung.

Vor Beginn der Betreuung reichen Sie bitte den "Antrag zur Förderung der Kindertagespflege" beim Fachdienst Kindertagespflege ein. 

Für die Betreuung des Kindes in der Kindertagespflege ist von den Eltern bzw. Sorgeberechtigten ein Kostenbeitrag zu entrichten. Die Höhe des Kostenbeitrags hängt vom Umfang der Betreuung ab. Sie finden in den Anhängen eine Übersicht "Kostenbeiträge der Eltern und Geldleistungen der Kindertagespflege". Bitte reichen Sie uns immer eine Einzugsermächtigung zusammen mit Ihrem Antrag ein. 

Eltern, die wegen ihres Einkommens den Kostenbeitrag nicht oder nicht in vollem Umfang bezahlen können, stellen bitte vor Beginn der Betreuung den "Antrag auf Kostenbefreiung". Voraussetzung dafür ist, dass Sie eine dieser Leistungen beziehen und als Kopie dem Antrag beifügen:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
  • Sozialhilfe
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld
  • Leistungen für Asylbewerber 

Bei geringem Einkommen, ohne Bezug öffentlicher Leistungen kann geprüft werden, ob eine anteilige Hilfe möglich ist.

Bei Fragen steht Ihnen Ihre zuständige Mitarbeiterin des Fachdienstes gern zur Verfügung.